Asbest in den Wänden - Professionelle Asbestsanierung
Asbest in den Wänden stellt eine versteckte Gefahr dar, die vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist. Obwohl der Einsatz von Asbest seit Jahrzehnten verboten ist, sind die Risiken, die von diesem gefährlichen Material ausgehen, nach wie vor präsent.
Besonders unscheinbare Baustoffe an den Wänden wie Fliesenkleber, Spachtelmassen und Wandverkleidungen bergen oft versteckte Gefahrenquellen. Diese Produkte wurden in der Vergangenheit häufig mit Asbest angereichert, um ihre Festigkeit zu verbessern. BCM Abbruch bietet eine professionelle und sichere Entfernung asbesthaltiger Wandmaterialien, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Versteckte Gefahr: Asbest in Wänden ist oft nicht sichtbar und findet sich u.a. in Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putzen und Wandverkleidungen.
- Betroffene Gebäude: Alle Häuser, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden – etwa 25% der vor 1995 gebauten Gebäude können asbesthaltige Wandmaterialien enthalten.
- Bei Verdacht: Materialanalyse veranlassen, sofern bereits mit Arbeiten begonnen, diese sofort einstellen, Bereich absperren, nicht reinigen, Fenster/Türen schließen und Sachverständigen kontaktieren.
- Strikte Regelung: Eigenarbeit ist verboten (TRGS 519) – nur zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbest mit emissionsarmen Verfahren entfernen.
- Gesundheitsrisiko: Unsachgemäße Entfernung setzt gefährliche Asbestfasern frei – bereits kleinste Mengen sind gesundheitsgefährdend.
Wo kann man Asbest in den Wänden finden?
Asbesthaltiges Material wurde bis Mitte der 1990er-Jahre in verschiedensten Wandbereichen verbaut. Die häufigsten Fundstellen sind:
- Putz und Oberflächenbeschichtungen: Asbesthaltige Putze wurden zwischen den 1960er und 1990er Jahren eingesetzt. Spritzasbest als Brandschutzmasse enthält bis zu 90 Prozent Asbest, gewöhnliche Wandputze meist zwischen unter 1 Prozent bis zu mehreren Prozent.
- Fliesenkleber und Dünnbettmörtel: Fliesenkleber vor 1995 kann Asbest enthalten. Beim Entfernen alter Fliesen werden durch unsachgemäße Arbeiten hohe Konzentrationen von Asbestfasern freigesetzt.
- Spachtelmasse und Füller: Spachtelmassen zur Glättung von Wand- und Deckenflächen wurden zwischen 1960 und 1993 häufig mit Asbest versetzt. Sie finden sich auf Gipskartonplatten, in vollflächig verspachtelten Bereichen und an Stoßfugen.
- Wandverkleidungen und Platten: Verschiedene Arten von asbesthaltigen Wandverkleidungen wurden als Brandschutz- und Isoliermaterial eingesetzt. Dazu gehören Leichtbauplatten (Sokalit, Baufatherm, Neptunit, Promabest) mit bis zu 40 Prozent Asbestanteil, Faserzementplatten für Innenräume sowie asbesthaltige Dekorpaneele.
Die Frage, wie man Asbest in den Wänden erkennen kann, lässt sich nicht einfach beantworten, da der Schadstoff mit bloßem Auge nicht identifiziert werden kann. Hinweise liefern z. B.:
Baujahr des Gebäudes
Der entscheidende Indikator ist das Baujahr. In allen Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, muss grundsätzlich mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber wurden sogar bis Mitte der 1990er-Jahre verbaut. Experten gehen davon aus, dass etwa 25 Prozent aller Gebäude mit Baujahr vor 1995 asbesthaltige Wandbekleidungen enthalten.
Visuelle Merkmale
Obwohl Asbest nicht sicher optisch erkennbar ist, gibt es Anhaltspunkte:
- Graue bis grau-grünliche Farbe bei Platten und Putzen
- Faserige Struktur an Bruchkanten oder beschädigten Stellen
- Matte, feinkörnige Oberfläche bei Spachtelmassen
Die einzige sichere Methode zur Erkennung von Asbest ist eine Materialanalyse durch ein zugelassenes Labor.
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Verdacht auf Asbest – Das sollten Sie tun
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Wände asbesthaltige Materialien enthalten, ist besonnenes Handeln entscheidend:
- Arbeiten sofort einstellen: Bohren, Schleifen, Sägen, Fräsen oder Abschlagen von verdächtigem Material ist streng verboten.
- Bereich absperren: Verhindern Sie, dass weitere Personen den Bereich betreten.
- Nicht reinigen: Kein Staubsaugen, Fegen oder Abwischen durchführen.
- Fenster und Türen schließen: Vermeiden Sie die Ausbreitung eventuell bereits freigesetzter Fasern.
- Fachliche Begutachtung: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Asbest.
Wichtig: Jegliche Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Privatpersonen und nicht sachkundige Handwerker dürfen keine Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Baustoffen in Wänden durchführen.
Professionelle Asbestsanierung ist unerlässlich
Die unsachgemäße Entfernung von asbesthaltigem Baumaterial ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Schon bei kleineren Arbeiten können Asbestfasern in einer Konzentration freigesetzt werden, die ein erhebliches Risiko darstellt. Eine professionelle Asbestsanierung, wie sie BCM Abbruch bietet, ist die einzige sichere Methode, um mit dieser Gefahr umzugehen. Dabei setzen wir emissionsarme Techniken ein, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.
Sanierungsverfahren – Wie wird Asbest in den Wänden entfernt?
Für die Sanierung asbesthaltiger Wandmaterialien werden emissionsarme, vom Institut für Arbeitsschutz zugelassene Wandfräsverfahren eingesetzt. Eine der effektivsten Methoden zur sicheren Entfernung ist dabei das Wandfräsverfahren BT 57. Dieses Verfahren ermöglicht eine gezielte und emissionsarme Entfernung von Fliesenkleberresten und asbesthaltigen Schichten an Wänden. Mit präzisen Fräsgeräten wird der Kleber abgetragen, ohne die darunterliegenden Materialien zu beschädigen. Das Wandfräsverfahren BT 57 minimiert dabei die Freisetzung von Asbestfasern und gewährleistet eine sichere Sanierung.
Ihr Partner für Asbestsanierung – BCM Abbruch
Wenn es um die sichere Entfernung von asbesthaltigem Fliesenkleber geht, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Unsere erfahrenen Fachleute garantieren eine schnelle, sichere und gesetzeskonforme Durchführung Ihrer Asbestsanierung. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren oder ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

